Kann ich ein Landed-Konto für jemand anderen verwalten, beispielsweise für ein Familienmitglied?
Unsere Nutzungsbedingungen legen fest, dass Anleger nur ihre eigenen Landed-Konten verwalten dürfen, die mit ihrer persönlichen Identität oder der einer von ihnen vertretenen juristischen Person verknüpft sein müssen. Wir bieten keine Gemeinschaftskonten für Familien oder Vormundschaftskonten für Minderjährige an.
In Angelegenheiten im Zusammenhang mit Erbschaft oder Vormundschaft halten wir uns an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte über uns.